Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) KOMPAKT
Weitere Informationen z. B. zu den Schulungsinhalten und Rahmenbedingungen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung. Bitte beachten Sie, dass die Kompaktschulung nur die erforderlichen Rechtsgrundlagen für den Erwerb des Fachkundenachweises nach §15 Abs. 2 HinSchG beinhaltet, nicht die technische Umsetzung im Modul Ereignismanagement.