Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungsveranstaltungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der qualido GmbH (im folgenden Anbieter) und dem Teilnehmer für die Belegung von Präsenzschulungen, Seminaren und Workshops (im folgenden Schulungsveranstaltung).

(2) Buchen können die Schulungsveranstaltung nur Bestandskunden des Anbieters, Unternehmen oder selbständige Unternehmer oder Personen, die die Schulungsveranstaltung für den Start ihrer Selbständigkeit im Sinne des § 14 BGB buchen, nicht jedoch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt durch die verbindliche Anmeldung zu einer Schulungsveranstaltung über unser Schulungsportal unter https://www.qualido.com/schulungstermine/ zustande.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn in der Person des teilnehmenden Unternehmens oder seiner Leitung oder des Teilnehmers ein wichtiger Grund für die Verweigerung der Teilnahme besteht.

(3) Abweichend von § 312 g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf die Bereitstellung technischer Mittel zur Korrektur seiner Anmeldung, gesonderte Informationen zu den technischen Schritten zum Vertragsschluss, Informationen über die Speicherung des Vertrages, die zur Verfügung stehenden Sprachen und Verhaltenskodizes sowie eine unverzügliche Bestätigung seiner Bestellung.

§ 3 Zahlung/Verzug

(1) Der Teilnehmer hat für die Schulungsveranstaltung die aus dem Angebot bzw. der Schulungsbeschreibung ersichtliche Vergütung zu zahlen. Diese kann auf Wunsch direkt bei der Buchung im Schulungsportal beglichen oder mittels Rechnung bezahlt werden. Bei Zahlung per Rechnung ist die Rechnungsadresse im Buchungsformular anzugeben.

(2) Alle Preise gegenüber Unternehmern sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt und nicht ein anderes vereinbart ist.

(3) Entstehen für eine Rücklastschrift durch den Teilnehmer Gebühren, hat der Teilnehmer diese zu tragen, soweit er die Rücklastschrift zu vertreten hatte, sie also nicht berechtigt war.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, vor Durchführung der Schulungsveranstaltung die Entrichtung der Kursgebühr durch den Teilnehmer zu überprüfen und sich gegebenenfalls einen Nachweis über die erfolgreiche Zahlung an den Anbieter vorlegen zu lassen. Sofern der Teilnehmer diesen Nachweis nicht erbringt, kann der Anbieter die Kursgebühr am Veranstaltungsort vom Teilnehmer in bar einfordern (eine eventuelle Doppelzahlung wird selbst verständlich erstattet) oder bei Nichtzahlung dem Teilnehmer die Teilnahme an dem Kurs verweigern.

§ 4 Kursinhalt und -Ort

(1) Die Abbildung und Beschreibung der Schulungsveranstaltung und des Kursortes in der jeweiligen Ausschreibung im Schulungsportal des Anbieters dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Schulungsveranstaltung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Kursinhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Kursinhaltes eintritt und die Änderung für den Teilnehmer zumutbar ist.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, den angekündigten Referenten/Referentin durch einen gleichermaßen qualifizierten Referenten/Referentin zu ersetzen, sofern dies wegen Verhinderung des Referenten/Referentin, aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen erforderlich sein sollte.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, Ort und Zeit des angekündigten Kurses zu ändern, sofern die Änderung dem Teilnehmer rechtzeitig mitgeteilt und für diesen zumutbar ist.

§ 5 Ablauf von Schulungsveranstaltungen/Ausschluss des Teilnehmers

(1) Der Teilnehmer hat den Anweisungen des Anbieters oder seinen Mitarbeitern Folge zu leisten.

(2) Die Verwendung von technischen Geräten durch den Teilnehmer darf nicht in einer Weise erfolgen, dass andere Teilnehmer oder der Referent/die Referentin gestört werden.

(3) Ergänzend gelten die Hausordnung der Veranstaltungsräumlichkeiten sowie gegebenenfalls weitere von dem Anbieter erlassene Vorschriften.

(4) Der Anbieter kann den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen, wenn der Teilnehmer gegen die Verpflichtungen aus diesem Paragrafen schuldhaft verstößt. Bei groben Verstößen kann dies auch ohne vorherige Androhung erfolgen.

(5) Wird der Teilnehmer von dem Anbieter ausgeschlossen, so ist er verpflichtet, dem Anbieter den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Insbesondere hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf ganze oder teilweise Erstattung der von ihm gezahlten Kursgebühren.

§ 6 Ausfall der Schulungsveranstaltung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung der Schulungsveranstaltung abzusagen, sofern bei ihm oder einem dritten, von dem Anbieter eingeschalteten Leistungserbringer, wie insbesondere dem Referenten/Referentin oder der Veranstaltungslokalität, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden daran hindert, die Schulungsveranstaltung zum vereinbarten Termin abzuhalten.

(2) Der Anbieter ist verpflichtet, eine eventuelle Absage dem Teilnehmer möglichst zeitnah mitzuteilen.

(3) Im Falle einer Absage nach Absatz 1 steht dem Teilnehmer ein Anspruch auf Schadensersatz nicht zu.

(4) Im Falle einer Absage wird der Anbieter dem Teilnehmer gegebenenfalls einen Ersatztermin anbieten. Kommt hierüber eine Einigung nicht zu Stande, wird der Anbieter dem Teilnehmer bereits gezahlte Kursentgelte erstatten.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung der Schulungsveranstaltung abzusagen, sofern die in der Schulungsbeschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

(6) Im Falle einer Absage nach Abs. 5 steht dem Teilnehmer entweder der Anspruch auf volle Rückvergütung einer etwa bezahlten Teilnahmegebühr oder die Umbuchung auf eine andere, gleichwertige Schulungsveranstaltung zu.

§ 7 Verhinderung des Teilnehmers

(1) Der Teilnehmer kann die Anmeldung bis zu 6-Wochen vor Schulungsbeginn kostenfrei und ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Bereits entrichtete Kursgebühren werden in diesem Fall zurückerstattet.

(2) Tritt der Teilnehmer innerhalb von 6-Wochen vor Schulungsbeginn von dem Kurs zurück oder verweigert aus anderem Grund die Teilnahme, hat der Teilnehmer die Kursgebühren abzüglich dessen zu entrichten, was der Anbieter an Aufwendungen durch die Nichtteilnahme erspart hat.

(3) Eine weitergehende Erstattung erhält der Teilnehmer, wenn der Kurs trotzdem vollständig ausgebucht wurde, sofern die Mitgliederzahl beschränkt war, oder der Teilnehmer die Voraussetzungen des Abs. 2 erfüllt. Dann wird der Anbieter dem Teilnehmer die bereits gezahlten Kursgebühren abzüglich der für den Teilnehmer angefallenen Kosten erstatten.

(4) Der Teilnehmer ist berechtigt, statt seiner einen Ersatzteilnehmer zu benennen. In diesem Fall muss der Ersatzteilnehmer mindestens 48 Std. vor Schulungsbeginn dem Anbieter schriftlich bekannt gegeben werden.

§ 8 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte, Aufnahmen

(1) Sämtliche Veranstaltungsunterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte des Anbieters auf seiner Webseite, Vorträge, Präsentation, Skripten und sonstige Veranstaltungsunterlagen. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.

(2) Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von der Veranstaltung zu machen.

(3) Der Teilnehmer willigt ein, dass der Anbieter Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmen von der Veranstaltung unter Wiedergabe des Teilnehmers herstellt und für Werbezwecke verwendet. Der Teilnehmer ist berechtigt, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen oder einzuschränken.

§ 9 Haftung des Anbieters

(1) Der Anbieter haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen oder der Anbieter für die Erfüllung dieser Pflicht oder den durch die Pflichtverletzung nicht eingetretenen Erfolg eine Garantie übernommen hat. Dies gilt auch für entsprechende Handlungen der Erfüllungsgehilfen und Organe des Anbieters.

(2) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Schaden in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

(3) Jede Haftung des Anbieters aus einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer grob fahrlässigen deliktischen Handlung ist auf den für den Anbieter vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Dieser Paragraf gilt entsprechend für deliktische Handlung der Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(5) Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Teilnehmers in den Kursräumlichkeiten des Anbieters. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für den Verlust, den Untergang oder die sonstige Beschädigung, es sei denn, dem Anbieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.

(6) Der Anbieter haftet nicht für Inhalte von externen Links auf der Webseite des Anbieters, insbesondere nicht für Werbeangaben des Anbieters der Kursräumlichkeiten und/oder der Referenten.

(7) Der Anbieter haftet bei online präsentierten Inhalten nur für die ordnungsgemäße Einspeisung der Daten in das Internet an seinem Zugangspunkt. Der Anbieter haftet nicht, sofern die ordnungsgemäß eingespeisten Daten nicht in ausreichender Qualität bei dem Teilnehmer ankommen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für die Empfangskonfiguration des Teilnehmers oder Fehler bei Netzbetreibern.

§ 10 Datenschutz

(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.

(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weitergegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.

(3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden.

(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).

§ 11 Mediation

(1) Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Unternehmen, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Keine Streitigkeit im Sinne dieses Paragrafen ist die schlichte Nichtzahlung der Vergütung ohne Angabe von Gründen.

(2) Beantragt eine Partei eine Mediation bei der anderen Partei, sind beide Parteien verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt diese Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator – wobei primär solche Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Online-Mediation anbieten – bindend für die Parteien auf Antrag einer der Parteien von dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer oder einem Vertreter am Sitz der Auftragnehmerin zu bestimmen. Dies ist auch der Ort der Mediation, sofern das Kammerpräsidium keinen Vorschlag für eine Online-Mediation macht. Die Mediationssprache ist Deutsch, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich auf eine andere Sprache.

(3) Der Rechtsweg (oder ein alternativ vereinbartes Schiedsverfahren, soweit zutreffend) ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil (a) die Parteien einvernehmlich die Mediation für beendet erklären, (b) nach der ersten Mediationssitzung weitere Verhandlungen von einer Partei verweigert werden, (c) der Mediator die Mediation für gescheitert erklärt oder (d) eine Einigung nicht binnen 3 Monaten nach Beginn der ersten Mediationssitzung zustande kommt, soweit die Parteien die Frist nicht einvernehmlich verlängern.

(4) Die Kosten einer erfolglosen Mediation sind von den Parteien gegenüber dem Mediator intern hälftig zu tragen. Ungeachtet dieser Regelung im Verhältnis zum Mediator bleibt es den Parteien unbenommen, diese Kosten und die einer eventuell begleitenden Rechtsberatung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschließenden Verfahren erstattet zu verlangen, es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung. Kommt eine Einigung zustande, gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Gerichtsstand ist der Firmensitz von qualido.

(2) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG).

(3) Der Kunde willigt ein, dass die Firma qualido zu Zwecken der Qualitätssicherung und Verbesserung ihrer Dienstleistungen gelegentliche Kundenumfragen durchführt und den Kunden bzw. dessen Vertreter/Ansprechpartner dazu per E-Mail kontaktiert. Diese Einwilligung ist jederzeit wiederrufbar. Dazu genügt die einfache Textform.

Dokumentenmanagement

Einfache und transparente Dokumentenlenkung mit Kenntnisnahmebestätigung

Fortbildungsmanagement

Fortbildungsplanung und -dokumentation mit intuitivem E-Learning Tool

Gerätemanagement

Standortübergreifende Geräteverwaltung mit Dokumentation von Prüfungen und Einweisungen

Contentmanagement

Intuitive Erstellung von HTML-Seiten, Flowcharts und Organigrammen

Ereignismanagement

Erfassung, Bearbeitung und Auswertung von Fehlern, Beschwerden, Ideen u.v.a.m

Auditmanagement

Planung und Durchführung von Audits bis zum konformen Auditbericht

Vertragsmanagement

Verträge erfassen und überwachen mit Fristenmanagement und Kostenkontrolle

qualido App

Alles auf einen Blick mit Echtzeit-qualido-Infos in der Hosentasche

Kernmodul

Grundlagenschulung

Dokumentenmanagement

Grundlagenschulung

Fortbildungsmanagement

Grundlagenschulung

Gerätemanagement

Grundlagenschulung

Ereignismanagement

Grundlagenschulung

Auditmanagement

Grundlagenschulung

Vertragsmanagement

Grundlagenschulung

Werden Sie qualido-Experte!

Lassen Sie Ihr Wissen auf Expertenniveau bescheinigen.

Qualitätssiegel
digitales Management

Lassen Sie Ihr Portal durch uns prüfen und zertifizieren.

Sie haben Interesse an unserer Software?

Kontaktieren Sie uns:

08052/9959-000
info@qualido.com