Online Schulung

Das neue Hinweisgeber-schutzgesetz (HinSchG)

Die Bundesrepublik Deutschland hat aufgrund der EU-Richtlinie (EU2019/1937) das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auf den Weg gebracht und am 02.06.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das neue Gesetz tritt am 02.07.2023 in Kraft.

Mithilfe von Meldungen von Hinweisgebern erhalten Unternehmen die Möglichkeit, Missstände innerhalb der eigenen Organisation früher zu erkennen und können die damit verbundenen Risiken zeitnah bewerten und geeignete Maßnahmen einleiten. Im ersten Teil dieser kombinierten Schulung erlernen Sie, welche rechtlichen Anforderungen das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) mit sich bringt und wie diese in der internen Meldestelle umgesetzt werden können.

Im zweiten Teil der Schulung gehen wir auf die technische Umsetzung im Modul Ereignismanagement ein und beschäftigen uns außerdem mit der strukturierten Bearbeitung von Meldungen. Im Anschluss an die erfolgreiche Teilnahme erhalten alle teilnehmenden Personen einen Fachkundenachweis gem. §15 Abs. 2 HinSchG.

Details zur Schulung

Inhalte

Die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes

• Grundlagen zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
• Rechtliche Anforderungen gem. §15 zum Betreiben einer Meldestelle
• Datenschutz- und Umgang mit Meldungen insbesondere personenbezogener Daten
• Meldewege (Hinweisgebersystem) und zeitliche Aspekte
• Umgang mit Hinweisgebern durch Mitarbeitende einer Meldestelle
• Vorgehensweise bei eingehenden Meldungen
• Beurteilungs- und Rückmeldeverfahren
• Weitergabe der Meldungen an Dritte und Behörden
• Vertretung der Sicherheitsinteressen des Hinweisgebers
• Strafrechtliche Konsequenzen und mögliche Bußgelder

Technische Umsetzung im Modul Ereignismanagement (bei Kompaktschulung nicht enthalten)

• Vorgangsart für das anonyme Hinweisgebersystem anlegen
• Die neue Komponente Extern.IO aktivieren
• Verantwortliche Personen für die Bearbeitung definieren
• Abgeben einer (anonymen) Meldung aus der Sicht eines Hinweisgebers
• Bearbeitung eines eingegangenen Hinweises als Verantwortlicher
• Rückfragen an den Hinweisgeber stellen und beantworten
• Dokumentation und Rückverfolgbarkeit getroffener Maßnahmen
• Beantwortung offener Fragen zur Schulung

Ihr Nutzen

In dieser kombinierten online Schulung zur Umsetzung des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) werden Ihnen die Anforderungen des neuen Gesetzes vermittelt. Zudem gehen wir auf die technische Umsetzung zur Implementierung eines Hinweisgebermeldesystems mit unserem Modul Ereignismanagement ein. Die Schulung bietet sich insbesondere für Personen an, die in internen Meldestellen eingesetzt werden sollen.

Rahmenbedingungen

• Dauer: 8 Unterrichtseinheiten (2 Unterrichtseinheiten bei Kompaktschulung)
• Schulung in Kleingruppen bis maximal 10 Personen
• Inhalte werden in Theorie- und Praxisblöcken vermittelt
• Die Schulung erfolgt in einem gesonderten Schulungsportal
• Sie erhalten einen Fachkundenachweis gem. §15 Abs. 2 HinSchG

Teilnahmehinweise

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihnen ein PC/Notebook mit gut funktionierender Internet- bzw. Netzwerkverbindung zur Verfügung steht.

Wir führen das online Seminar mit der Software Microsoft Teams durch. Falls Sie Microsoft Teams noch nicht nutzen, bietet die Software die Möglichkeit, direkt über den Internet-Browser ohne Installation teilzunehmen. Wählen Sie dazu in Ihrer Besprechungseinladung “Klicken Sie hier, um an der Besprechung teilzunehmen” aus. Anschließend öffnet sich ein Browserfenster, in dem zwei Auswahlmöglichkeiten angezeigt werden: Windows-App herunterladen oder stattdessen über den Internet-Browser teilnehmen.

Für die Kommunikation ist ein Headset oder alternativ ein Endgerät mit Lautsprecher und Mikrofon erforderlich. Ein kleiner Tipp für Benutzer der Desktop App: Testen Sie noch vor der Teilnahme mithilfe des Befehls „/Testanruf“ (einzugeben oben in der Suchzeile von Teams), ob Kamera und Mikrofon funktionieren.

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