Die Europäische Union hat bekanntermaßen die Hinweisgeberrichtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, verabschiedet (EU 2019/1937). Das Ziel der neuen Richtlinie ist der Schutz von Personen und Hinweisgebern (Whistleblower), die Verstöße gegen geltendes Recht melden möchten.
Wir haben darüber bereits berichtet und in einem Tutorial gezeigt, wie Sie Hinweise von Mitarbeitern oder externen Dritten mit unserem Modul Ereignismanagement erfassen und bearbeiten können. Was aber, wenn Sie zu einem Hinweis eine Rückfrage haben? Einerseits möchten Sie dem Hinweisgeber umfassende Anonymität garantieren, andererseits benötigen Sie vielleicht zusätzliche Angaben zu einer Meldung.
Für diese Anforderung haben wir eine neue Oberfläche geschaffen, die es Ihnen erlaubt, in eine anonyme Kommunikation mit dem Hinweisgeber zu treten.
Neu: bleiben Sie mit anonymen Hinweisgebern in Kontakt
Externe/Anonyme Oberfläche aktivieren
Je Vorgangsart lässt sich eine externe, bzw. anonyme Oberfläche aktivieren. Ist dies geschehen, erhält der Hinweisgeber nach Absenden des Formulars persönliche und vertrauliche Zugangsdaten zu einer separaten Hinweisgeberoberfläche. Er/Sie kann dort Ergänzungen zu seiner Meldung machen oder auch Rückfragen vom Verantwortlichen bearbeiten.